Bedeutung der Luftdichtigkeit
Mit zunehmenden
Wärmeschutzanforderungen erlangt die Luftdichtigkeit von Gebäuden eine
wachsende Bedeutung. Luftdichtigkeit ist erforderlich um die angestrebte
Verringerung des Heizenergiebedarfs auch tatsächlich zu erreichen und
Bauschäden sowie Komforteinbußen zu vermeiden. Hohe Luftdichtigkeit erfordert
eine Verbesserung des heutigen Standards der Gebäudeplanung und -ausführung.
Gründe für eine luftdichte Gebäudehülle:
- Vermeiden von Bauschäden
- Vermeiden von Zugluft
- Vermeiden
unnötiger Lüftungswärmeverluste
- Verbesserter Schallschutz vor Außenlärm und zwischen
verschiedenen Wohnungen
- Höhere Luftqualität
Messung der Luftdurchlässigkeit
Für die Messung der
Luftdurchlässigkeit einer Wohnung oder eines Gebäudes wird ein Ventilator
(Blower Door) luftdicht in die Öffnung einer Eingangs- oder Balkontür
eingebaut.
Geforderte Luftdichtigkeit
Die geforderte
Luftdichtigkeit eines Gebäudes/einer Wohnung ist erreicht wenn die
volumenbezogene Luftdichtigkeit n50 innerhalb der folgenden Bereiche
liegt:
- Gebäude bzw. Wohnung ohne mechanische Lüftungsanlage
n50 =< 3,0 je Stunde
- Gebäude bzw.
Wohnung mit mechanischer Abluftanlage bei abgedichteten Außen- und Fortluftdurchlässen
n50 =< 1,0 je Stunde
- Gebäude
bzw. Wohnung mit Zuluft-Abluft-Anlage mit Wärmerückgewinnung bei abgedichteten
Außen- und Fortluftdurchlässen
n50 =< 1,0 je Stunde
Außerdem dürfen in dem
Gebäude keine größeren Einzelleckagen vorhanden sein.
Aussagen der
Wärmeschutzverordnung
Nach der
Wärmeschutzverordnung vom 24.8.1994 sind die Anforderungen an die Dichtheit im
§4 geregelt.
Absatz 2
regelt die Fugendurchlaßkoeffizienten von Türen und Fenstern.
Nach Absatz 3 sind alle sonstigen Fugen in der
wärmeübertragenden Umfassungsfläche dauerhaft luftundurchlässig abzudichten.