Bedeutung der Luftdichtigkeit

 

Mit zunehmenden Wärmeschutzanforderungen erlangt die Luftdichtigkeit von Gebäuden eine wachsende Bedeutung. Luftdichtigkeit ist erforderlich um die angestrebte Verringerung des Heizenergiebedarfs auch tatsächlich zu erreichen und Bauschäden sowie Komforteinbußen zu vermeiden. Hohe Luftdichtigkeit erfordert eine Verbesserung des heutigen Standards der Gebäudeplanung und -ausführung.

 

Gründe für eine luftdichte Gebäudehülle:

 

              - Vermeiden von Bauschäden

              - Vermeiden von Zugluft

              - Vermeiden  unnötiger Lüftungswärmeverluste

              - Verbesserter Schallschutz vor Außenlärm und zwischen verschiedenen Wohnungen

              - Höhere Luftqualität

 

Messung der Luftdurchlässigkeit

 

Für die Messung der Luftdurchlässigkeit einer Wohnung oder eines Gebäudes wird ein Ventilator (Blower Door) luftdicht in die Öffnung einer Eingangs- oder Balkontür eingebaut.

 

Geforderte Luftdichtigkeit

 

Die geforderte Luftdichtigkeit eines Gebäudes/einer Wohnung ist erreicht wenn die volumenbezogene Luftdichtigkeit n50 innerhalb der folgenden Bereiche liegt:

 

              - Gebäude bzw. Wohnung ohne mechanische Lüftungsanlage

 

                                         n50 =< 3,0 je Stunde

 

               - Gebäude bzw. Wohnung mit mechanischer Abluftanlage bei abgedichteten Außen- und Fortluftdurchlässen

 

                                           n50 =< 1,0 je Stunde

 

               - Gebäude bzw. Wohnung mit Zuluft-Abluft-Anlage mit Wärmerückgewinnung bei abgedichteten Außen- und Fortluftdurchlässen

 

                                            n50 =< 1,0 je Stunde

 

 

Außerdem dürfen in dem Gebäude keine größeren Einzelleckagen vorhanden sein.

 

Aussagen der Wärmeschutzverordnung

 

Nach der Wärmeschutzverordnung vom 24.8.1994 sind die Anforderungen an die Dichtheit im §4 geregelt.

 

Absatz 2 regelt die Fugendurchlaßkoeffizienten von Türen und Fenstern.

 

Nach Absatz 3 sind alle sonstigen Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche dauerhaft luftundurchlässig abzudichten.

 

 

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